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   BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22   

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https://dejure.org/2022,40734
BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22 (https://dejure.org/2022,40734)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2022 - 5 StR 155/22 (https://dejure.org/2022,40734)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 5 StR 155/22 (https://dejure.org/2022,40734)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 123 SGB III, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 73a StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begründen zum Schein in wechselnden Rollen untereinander Arbeitsverhältnisse zur Verschaffung von regelmäßigen Einkünften durch Erhalt von Sozialleistungen; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.e. gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen zum Schein in wechselnden Rollen untereinander Arbeitsverhältnisse zur Verschaffung von regelmäßigen Einkünften durch Erhalt von Sozialleistungen; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.e. gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs

  • rechtsportal.de

    Begründen zum Schein in wechselnden Rollen untereinander Arbeitsverhältnisse zur Verschaffung von regelmäßigen Einkünften durch Erhalt von Sozialleistungen; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.e. gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22
    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen beteiligt, kommt es nicht darauf an, wie sich die Taten für andere Tatbeteiligte konkurrenzrechtlich darstellen; vielmehr ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22
    Danach erweist sich das Verhalten der Angeklagten innerhalb der genannten Gruppen von Fällen jeweils als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17; Fischer, StGB, 69. Aufl., Vor § 52 Rn. 3 ff. mwN).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

    Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Wohnungseinbruchdiebstahl 1; vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17

    Tatmehrheit (natürliche Handlungseinheit); Freiheitsberaubung (Gesetzeskonkurrenz

    Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22
    Danach erweist sich das Verhalten der Angeklagten innerhalb der genannten Gruppen von Fällen jeweils als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17; Fischer, StGB, 69. Aufl., Vor § 52 Rn. 3 ff. mwN).
  • BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie mit mehreren Beteiligten

    Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22
    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen beteiligt, kommt es nicht darauf an, wie sich die Taten für andere Tatbeteiligte konkurrenzrechtlich darstellen; vielmehr ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 91/20

    Tateinheit durch Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen beim

    Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22
    Der Senat kann angesichts der verbleibenden Einzelstrafen jeweils ausschließen, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse und des Wegfalls einiger Einzelstrafen auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, zumal eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang regelmäßig kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 3 StR 91/20 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 03.11.2021 - 3 StR 231/21

    Konkurrenzen zwischen Brandstiftung und anschließendem versuchtem Betrug bei

    Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Wohnungseinbruchdiebstahl 1; vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21).
  • BGH, 24.05.2023 - 5 StR 100/23

    Beteiligung von mehreren Personen an einer Deliktserie hinsichtlich

    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen beteiligt, kommt es nicht darauf an, wie sich die Taten für andere Tatbeteiligte konkurrenzrechtlich darstellen; vielmehr ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 155/22; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
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